1. Identität des Sponsors / Auftraggebers
Diese politische Werbung wird von der CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach finanziert und verantwortet.
CSU Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach
Jakobstraße 46
90402 Nürnberg
Bezirksgeschäftsführer: Peter Jochum
Telefon: +49 (0) 911 / 241544-0
E-Mail: nuernberg@csu-bayern.de
Rechtliche Form: eingetragener Verein
2. Zweck der politischen Werbung
Die Anzeige dient als Wahlwerbung sowie zur Bekanntmachung von Kandidaten für die Kommunalwahl 2026.
3. Zusammenhang mit einem Wahl- oder politischen Entscheidungsprozess
Diese politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026. Offizielle Informationen zur Teilnahme an der Kommunalwahl 2026 finden Sie unter: https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/kommunalwahl.html
4. Betrag / Finanzierung der Werbung
Für die Gestaltung dieser digitalen Anzeige wurden Kosten in Höhe von 125 € aufgewendet. Für die Veröffentlichung dieser digitalen Anzeige wurden Kosten in Höhe von 2.446,45 € aufgewendet.
Die Angabe beruht auf der Bestellung aus dem März 2026.
Die Finanzierung erfolgt aus privaten Mitteln und stammen vollständig aus der Europäischen Union.
5. Eingesetzte Targeting- oder Auslieferungstechniken
Für diese digitale Anzeige wurden keine digitalen Targeting- oder Datenanalysetechniken zur gezielten Ansprache bestimmter Personengruppen eingesetzt.
6. Zeitraum der Veröffentlichung
Diese digitale Anzeige wird veröffentlicht im Zeitraum 15. bis 21. März 2026. Es gab keine frühere Veröffentlichung dieser Anzeige, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung ausgesetzt oder eingestellt wurde.
7. Verantwortliche Person gemäß EU-Verordnung
Verantwortlich im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900:
Peter Jochum
Funktion: Bezirksgeschäftsführer
Kontakt: Tel.: 0911/241-5440; Mail: nuernberg@csu-bayern.de
8. Weitere Informationen
Diese Transparenzinformationen werden gemäß Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/900 zur Verfügung gestellt und bleiben während der Dauer der Veröffentlichung zugänglich unter: https://csu-koenig-nbg.de/transparenzbekanntmachung/
Transparenzbekanntmachungen und deren Änderungen werden gemäß Art. 12 und den Durchführungsregelungen sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.