1. Identität des Sponsors / Auftraggebers
Diese politische Werbung wird von der CSU-Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach finanziert und verantwortet.
CSU Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach
Jakobstraße 46
90402 Nürnberg
Bezirksgeschäftsführer: Peter Jochum
Telefon: +49 (0) 911 / 241544-0
E-Mail: nuernberg@csu-bayern.de
Rechtliche Form: eingetragener Verein
2. Zweck der politischen Werbung
Die Anzeige dient als Wahlwerbung sowie zur Bekanntmachung von Kandidaten für die Kommunalwahl 2026.
3. Zusammenhang mit einem Wahl- oder politischen Entscheidungsprozess
Diese politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026. Offizielle Informationen zur Teilnahme an der Kommunalwahl 2026 finden Sie unter: https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/kommunalwahl.html
4. Betrag / Finanzierung der Werbung
Für die Gestaltung und Veröffentlichung dieser Anzeige Kosten im Rahmen von 750€ aufgewendet.
Die Angabe beruht auf der Bestellung aus dem Dezember 2025.
Die Finanzierung erfolgt aus privaten Mitteln und stammen vollständig aus der Europäischen Union.
5. Eingesetzte Targeting- oder Auslieferungstechniken
Für diese Printanzeige wurden keine digitalen Targeting- oder Datenanalysetechniken zur gezielten Ansprache bestimmter Personengruppen eingesetzt.
6. Zeitraum der Veröffentlichung
Diese Anzeige wird veröffentlicht im Zeitraum von: Dezember 2025 bis Januar 2026. Es gab keine frühere Veröffentlichung dieser Anzeige, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung ausgesetzt oder eingestellt wurde.
7. Verantwortliche Person gemäß EU-Verordnung
Verantwortlich im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900:
Peter Jochum
Funktion: Bezirksgeschäftsführer
Kontakt: Tel.: 0911/241-5440; Mail: nuernberg@csu-bayern.de
8. Weitere Informationen
Diese Transparenzinformationen werden gemäß Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/900 zur Verfügung gestellt und bleiben während der Dauer der Veröffentlichung zugänglich unter: https://csu-koenig-nbg.de/transparenzbekanntmachung/
Transparenzbekanntmachungen und deren Änderungen werden gemäß Art. 12 und den Durchführungsregelungen sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.