Widerspruchsverfahren gegen die Alimentation transparent machen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in weitreichenden Entscheidungen (Az.: 2 BvL 5/18 u.a. v. 17. September 2025), festgestellt, dass die Besoldung Berliner Landesbeamter weit überwiegend verfassungswidrig war.

Mit dieser Entscheidung hat das BVerfG auch neue Parameter zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Alimentationen entwickelt. U.a. ist das BVerfG von der Anforderung eines 15-prozentigen Abstandsgebotes der Beamtenbesoldung vom „Bürgergeld“ abgerückt. Stattdessen hat es für künftige Prüfungen den sog. Median-Äquivalenzwert als ein Kriterium vorgegeben.

In der Folge sind bis Ende 2025 mehrere Tausend Widersprüche auf Landes- und kommunaler Ebene durch Beamtinnen und Beamte gestellt worden.

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) hat erklärt, dass gestellte Widersprüche der Landesbeamten nicht vor Sommer 2026 verbeschieden werden. Zudem wurde ein Musterbescheid als Unterstützung für die Kommunen angekündigt.

Losgelöst von dieser Aussage, hat das Personalamt der Nürnberger Stadtverwaltung letzte Woche bereits damit begonnen, Widersprüche von kommunalen Beamten negativ zu verbescheiden. Dies erscheint vor dem Hintergrund einer ohnehin bestehenden Überlastung der Dienststelle fragwürdig.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet wie viele Widersprüche insgesamt von städtischen Beamtinnen und Beamten gegen ihre Alimentation bis Ende 2025 bei der Stadtverwaltung eingegangen sind.
  • Die Verwaltung berichtet, warum sie, anders als das StMFH und ohne auf die angekündigten Musterbescheide abzuwarten, Widersprüche gegen die Alimentation aus dem Jahr 2025 schon im Februar 2026 negativ verbescheidet.
  • Die Verwaltung berichtet, ob bereits alle eingegangenen Widersprüche negativ verbeschieden wurden, oder ob noch Widersprüche zur Verbescheidung anstehen.

Details

Datum:
23. Februar 2026

Antragsteller:

Rainer Nachtigall

Bearbeitungsstatus

offen

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