Vermüllte Containerstandplätze wirksam bekämpfen – Videoüberwachung ausweiten, Kosten für die Allgemeinheit senken

An zahlreichen Stellen im Stadtgebiet, etwa an der Ecke Widhalmstraße/Breitscheidstraße, kommt es regelmäßig zu erheblicher Vermüllung durch illegal abgestellten Sperrmüll. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) muss dort mehrfach pro Woche anrücken; stadtweit zählt der Betrieb rund 100 vergleichbare „Problemstandorte“ und sammelt jährlich rund 720 Tonnen wilde Abfallablagerungen ein.

Ein Pilotprojekt mit Videoüberwachung in der nahegelegenen Galgenhofstraße soll helfen, der Vermüllung dort Herr zu werden. Bislang ist jedoch unklar, wie sich das Projekt auswirkt und ob eine Ausweitung auf weitere Standorte rechtlich und praktisch möglich ist.

Aus unserer Sicht darf die Kostenlast für rücksichtsloses Fehlverhalten Einzelner nicht dauerhaft bei der Allgemeinheit bzw. den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verbleiben. Wirksame, aber unbürokratische Instrumente zur Abschreckung und Verursacherermittlung sollten konsequent geprüft und ausgebaut werden.

Wer die Kosten für rücksichtsloses Verhalten Einzelner senken will, muss dort ansetzen, wo es wirkt – nicht bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, sondern bei den Verursachern.

Wir stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  • das laufende Pilotprojekt zur Videoüberwachung in der Galgenhofstraße zeitnah auszuwerten und dem zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten,
  • zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Ausweitung der Videoüberwachung auf weitere dauerhafte Problemstandorte, insbesondere die Ecke Widhalmstraße/Breitscheidstraße, möglich ist,
  • darzulegen, welche jährlichen Kosten der Stadt durch die Beseitigung wilder Müllablagerungen an den rund 100 Problemstandorten entstehen und wie sich diese Kosten seit 2020 entwickelt haben,
  • zu prüfen, inwieweit eine konsequentere Verfolgung und Ahndung von Müllsündern (z. B. durch Bußgeldverfahren auf Grundlage von Beweismaterial) umgesetzt und die Aufklärungsquote erhöht werden kann, um Verursacher stärker in die Kostenverantwortung zu nehmen.

Details

Datum:
21. September 2026

Antragsteller:

Marion Grether

Helmine Buchsbaum

Bearbeitungsstatus

offen

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