Stand der Umsetzung frühkindlicher Bildung in Nürnberg

Frühkindliche Bildung gilt heute als das wichtigste Fundament für den individuellen Lebenslauf. Aktuelle Studien der Jahre 2024 bis 2026 unterstreichen, dass qualitativ hochwertige Betreuung nicht nur die schulische Leistung steigert, sondern langfristig die ökonomische und soziale Teilhabe sichert.

Studien zeigen deutlich, dass Kinder aus bildungsfernen Haushalten am stärksten von einem frühen Kita-Besuch profitieren. Familien mit höherem Unterstützungsbedarf (z. B. geringes Einkommen, Migrationshintergrund) haben oft aber einen schwereren Zugang zu Plätzen, obwohl der Nutzen für diese Gruppe am höchsten ist.

Die langfristigen Auswirkungen der frühkindlichen Bildung auf das Erwerbsleben werden durch neuere ökonomische Modellrechnungen und Arbeitsmarktstatistiken (Stand 2025/2026) gestützt. So sind Personen mit hochwertiger frühkindlicher Förderung seltener auf Sozialleistungen angewiesen und erzielen im Schnitt ein höheres Lebensarbeitseinkommen.

Darüber hinaus senkt eine solide frühkindliche Basis die Quote der Schulabbrecher. Frühkindliche Bildung ist damit der „Große Equalizer“. Investitionen in die Qualität der Kitas sind also sehr rentabel.

Auf Grund dieser Sachverhalte und damit eine Kita nicht nur eine reine „Aufbewahrungsstätte“ ist hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2022 das „Gute-Kita-Gesetz auf den Weg gebracht, das

  • eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels (mehr Personal pro Kind),
  • eine Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
  • starke Kita-Leitungen und Unterstützung der Kindertagespflege,
  • sprachliche Bildung und inklusive Förderung und
  • eine Elternentlastung durch reduzierte oder wegfallende Gebühren bewirken sollten.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuell geänderten Förderschwerpunkte frühkindlicher Bildung durch das Land Bayern stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Das Jugendamt berichtet über den Einsatz der Fördermittel und die Verbesserung der frühkindlichen Bildung mit den geschilderten Schwerpunkten durch das oben beschriebene Gute-Kita-Gesetz;
  • welche Veränderungen durch die aktuell geänderte Förderschwerpunkte durch das Land Bayern konkret geplant sind;
  • welche Betreuungsschlüssel in den kommunalen KiTa vorgehalten werden und welche Probleme bei der aktuellen Personalgewinnung und -ausstattung bestehen;
  • welche konkreten Fortbildungspläne und Konzepte es für die frühkindliche Bildung in den kommunalen Kitas gibt und wie das entsprechende Personal dafür geschult und qualifiziert wird;
  • wie die Schnittstellen zwischen KiTa und Schulen ausgestaltet sind, damit der Bildungsstand und die Schulfähigkeit der Kinder (ausreichende sprachliche, psychomotorische und soziale Kompetenzen) adäquat erfasst werden.

Details

Datum:
18. Juni 2026

Antragsteller:

Prof. Dr. Wolfram Scheurlen

Bearbeitungsstatus

offen

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