Ordnungs- und Verkehrsprobleme in und um die Wohnanlage Einsteinring
im Stadtteil Reichelsdorf

Die Wohnanlage am Einsteinring im Stadtteil Reichelsdorf umfasst über 500 Wohneinheiten. Aufgrund dieser Größenordnung ergibt sich ein besonderes öffentliches Interesse an der Einhaltung sicherheits-, ordnungs- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften. Im Rahmen einer von Bewohnern angeregten Ortsbegehung wurden erhebliche Missstände geschildert und vor Ort aufgezeigt.

Im Bereich des ruhenden Verkehrs bestehen nach Angaben der Anwohner Unklarheiten hinsichtlich der Beschilderung innerhalb und im Umfeld der Wohnanlage. Nach deren Wahrnehmung kommt es regelmäßig zu Falschparkern, unter anderem in nicht gekennzeichneten Bereichen sowie in Zufahrten. Eine Kontrolle oder Ahndung ist für die Bewohner nicht erkennbar.

In der Tiefgarage der Wohnanlage werden nach Angaben der Bewohner teilweise Polstermöbel und andere Einrichtungsgegenstände gelagert. Dies bereitet Sorge hinsichtlich des Brandschutzes und erzeugt zusätzlichen Parkdruck.

Zudem wird von Bewohnern berichtet, dass im Bereich der Wohnanlage am Einsteinring regelmäßig Taubenfutter ausgelegt werde. Dies soll nach Angaben der Anwohnerschaft zu einer zunehmenden Taubenpopulation führen, die erhebliche Verschmutzungen von Balkonen, Fensterbänken und Gemeinschaftsflächen verursacht. Neben hygienischen Beeinträchtigungen kann eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung prüft, ob die bestehende Beschilderung im Bereich des Einsteinring den rechtlichen Anforderungen an Klarheit und Eindeutigkeit genügt, und legt dar, ob Anpassungen erforderlich sind.
  • Die Verwaltung berichtet, in welchem Umfang der ruhende Verkehr im Bereich des Einsteinrings kontrolliert wird.
  • Das Umweltamt prüft die Situation hinsichtlich der zunehmenden Taubenpopulation und stellt dar, welche ordnungsrechtlichen oder präventiven Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden können.
  • Die zuständige Behörde überprüft die Situation in der Tiefgarage im Hinblick auf die Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorschriften und legt dar, welche Verpflichtungen den Eigentümer bzw. die Hausverwaltung treffen.

Details

Datum:
9. März 2026

Antragsteller:

Claudia Bälz

Bearbeitungsstatus

offen

Kontakt

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