Neustrukturierung der städtischen Förderrichtlinien für den Bereich Kultur

Die Stadt Nürnberg steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die anhaltend prekäre Haushaltslage zwingt dazu, Konsolidierungsmaßnahmen in allen öffentlichen Bereichen vorzunehmen – davon kann auch die Kulturlandschaft nicht gänzlich ausgenommen werden.

Gleichzeitig bleibt Kultur das Herzstück urbaner Lebensqualität, sozialer Kohäsion und wirtschaftlicher Attraktivität. Als sogenannte freiwillige Aufgabe ist sie keine Verhandlungsmasse, sondern eine essenzielle Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Um in Zeiten knapper Mittel sowohl Akzeptanz als auch finanzielle Verlässlichkeit zu gewährleisten, müssen die städtischen Förderrichtlinien neu strukturiert und transparenter gestaltet werden.

Ein Blick auf bewährte Förderpraxen anderer Kommunen sowie von Bund und Land zeigt transparente, objektive Bewertungskriterien:

  • München (Stadtteilkultur): Nutzt klare quantitative und qualitative Zielvorgaben wie Reichweite, Diversität, Barrierefreiheit sowie messbare gesellschaftliche Teilhabe als Bemessungsgrundlage für Zuwendungen.
  • Kulturfonds Bayern & Bund: Bindet Projektförderungen an verbindliche Quoten für Chancengleichheit, Nachweis von Eigenmitteln/Drittmitteln sowie Kriterien der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit.
  • Leipzig / Berlin: Verknüpft Fördersummen mit fest definierten Zielvereinbarungen und Mindeststandards bei Honoraruntergrenzen zur Absicherung von Kulturschaffenden.

Nürnberg benötigt ein ebenso übersichtliches, nachvollziehbares und zukunftssicheres Fördersystem, das Planungssicherheit schafft und städtische Mittel effizient einsetzt.

Wir stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Kulturverwaltung wird beauftragt, ein überarbeitetes und optimiertes Fördersystem für Nürnberger Kulturinstitutionen und freie Träger zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
  • Das neue Fördersystem muss auf den Prinzipien der Chancengleichheit, Transparenz und Zugänglichkeit aufbauen.
  • Die Förderung wird in ein vereinfachtes, dreistufiges Kategoriesystem untergliedert:
    1. Kategorie S (Small): Für kleinere Initiativen, Nachwuchsprojekte und Stadtteilkultur.
    2. Kategorie M (Medium): Für etablierte freie Ensembles, mittlere Kulturvereine und wiederkehrende Reihen.
    3. Kategorie L (Large): Für tragende Kulturinstitutionen mit großer Reichweite und struktureller Bedeutung.
  • Für jede Kategorie (S, M, L) sind jeweils feste Obergrenzen für Fördersummen (Deckelungen, eventuelle Begrenzung der Förderdauer) festzulegen sowie klare Auflagen zu hinterlegen (z. B. Nachweise zu Barrierefreiheit, Diversität, Einbeziehung unterrepräsentierter Gruppen und ordnungsgemäßer Mittelverwendung).

Details

Datum:
28. September 2026

Antragsteller:

Marion Grether

Bearbeitungsstatus

offen

Kontakt

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