Neues Bayerisches Ladenschlussgesetz – Möglichkeiten ausgewogen nutzen und evaluieren

Zum 01.08.2025 ist das neue Bayerische Ladenschlussgesetz in Kraft getreten. Während die allgemeinen Ladenschlusszeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie die verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in der bisherigen Form beibehalten wurden, sind sog. verkaufsoffene Nächte ohne Anlass neu aufgenommen und geregelt worden.

Hierzu wird auf zunächst die Verwaltungsvorlage (zuletzt im RWA in den Stadtrat vertagt und nun neu vorgelegt) verwiesen.

Gegenstand der politischen Diskussionen waren zuletzt allein die Durchführung und die Anzahl der verkaufsoffenen Nächte. Bislang war nur eine verkaufsoffene Nacht bis 24 Uhr anlässlich einer Kulturveranstaltung im Zentrum der Gemeinde zulässig, die von der Regierung von Mittelfranken genehmigt werden musste.

Nach Art. 7 BayLadSchlG können die Gemeinden jetzt durch Rechtsverordnung jährlich höchstens acht Werktage für die Öffnung von Verkaufsstellen von 20 bis höchstens 24 Uhr für das Gemeindegebiet oder Gemeindeteile freigeben. Ein besonderer Anlass ist dabei nicht mehr erforderlich.

Dies wird insbesondere im Umfang kritisch hinsichtlich der Belastung der Beschäftigten und der grundsätzlichen Notwendigkeit dieser Veranstaltungen gesehen, die Kirchen und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter lehnen dies ab.

Auf der anderen Seite fordern die Wirtschaftsverbände vehement eine Nutzung aller Möglichkeiten und sehen sich andernfalls im Wettbewerb mit dem Online-Handel um Chancen gebracht, zudem wäre ein Verzicht ein Rückschlag um die Bemühungen um eine attraktive Innenstadt.

Mit dem klaren Willen, die Nürnberger Innenstadt und dem klassischen Einzelhandel den Rücken zu stärken, fordern wir hierzu eine Kompromisslösung an, die auch für die Seite der Kirchen und Gewerkschaften tragfähig sein sollte und auch gerade den Rahmen für eine anschließende Evaluierung bieten kann. Hierfür sollten 2025 noch eine und 2026 sowie 2027 jeweils zwei Einkaufsnächte ermöglicht werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Sitzungsvorlage 3a.: Verordnung zu verkaufsoffenen Nächten in 2025 (Verkaufsnächteverordnung 2025 – VerkNäVO 2025) „§ 2 Verkaufsoffene Nächte: „Verkaufsstellen im Stadtgebiet Nürnberg dürfen am 28.11.2025 (Eröffnung des Christkindlesmarktes) jeweils bis 22 Uhr geöffnet sein.“
  • Sitzungsvorlage 3b.: Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026) „§ 4Verkaufsoffene Nächte: „Alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet Nürnberg dürfen am 24.10.2026 sowie am 27.11.2026 jeweils bis 22 Uhr geöffnet sein.“

Im Übrigen bleibt die Verwaltungsvorlage unberührt und wird so beschlossen.

Darüber hinaus wird für die Ladenöffnungsverordnung 2027 ebenfalls eine Öffnung bis 22 Uhr an zwei Tagen (außerhalb des Dezembers) vorgesehen.

Details

Datum:
21. Oktober 2025

Antragsteller:
Andreas Krieglstein

Kontakt

andreas.krieglstein@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen

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