Kommunale Verpackungssteuer für Einwegverpackungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in dieser Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen zurückgewiesen und damit diese Art der Besteuerung wie bereits vorher das Bundesverwaltungsgericht (BVG) für zulässig erkannt.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages erklärt dazu, „dass eine kommunale Verpackungssteuer einen Anreiz schaffen kann, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein wirksames Instrument gegen Littering in Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen. Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfenen Einwegverpackungen wird mehr und mehr. Mit den Einnahmen aus der Verpackungssteuer können diese hohen Reinigungskosten ein Stück weit abgefedert werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Städte mehr Planungssicherheizt. Wir rechnen damit, dass jetzt mehr Städte eine Verpackungssteuer lokal einführen werden. Gleichzeitig würden wir eine bundeseinheitliche Regelung begrüßen, eine solche Steuer einführen zu können.“
Die Stadt Nürnberg ist wie die anderen Städte in Deutschland von der zunehmenden Menge an Verpackungsmüll im öffentlichen Raum betroffen und sollte daher ebenfalls prüfen, eine lokale Verpackungssteuer einzuführen, zumal die Stadt Tübingen mit ihrer Steuer nicht nur beachtliche Einnahmen erzielt, sondern auch einen deutlichen Rückgang der Vermüllung im öffentlichen Raum feststellt.
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss gemeinsam folgenden
Antrag: