Hundeauslaufzone im Volkspark Marienberg
Mit einer Neubeschilderung der Hundeauslaufzone durch SÖR ohne vorherige Ankündigung wurden viele Hundehalter im Volkspark Marienbergpark am 12. und 13. Mai 2025 vor neue Tatsachen – konkret: eine deutliche Verkleinerung der beliebten Fläche – gestellt.
Die sich ursprünglich über die gesamten Flächen A, B und C erstreckende Hundewiese (siehe beiliegende Karte; die ursprüngliche Größe ist in der offiziellen Darstellung des SÖR nicht zutreffend angegeben) wurde auf den Bereich B eingeschränkt, der mit der Baumgruppe im Süden zwar relativ groß ist, für das Spazierengehen mit freilaufenden Hunden aber allenfalls ein Hin- und Herlaufen oder Im-Kreis-Laufen auf der Wiese der Zone B ermöglicht, keinesfalls aber mehr einen Spaziergang, wie er auf der gewohnten Schleife (gelb eingezeichnet) über die Flächen A, B und C vor der Änderung möglich war.
Die Begründung für die Änderung ist aus Sicht vieler Hundehalter sowie der CSU nicht wirklich nachvollziehbar. Die Kreuzung zweier Rad- und Fußwege ist nach Neuanordnung zwar nicht mehr gegeben. Allerdings schließt die veränderte Hundezone weiterhin genau an diese beiden Wege an, sodass evtl. befürchtete Kontakte weiterhin gegeben sind.
Ein vermehrtes Beschwerdeaufkommen über den früheren Umfang der Zone ist zudem nicht bekannt. Die Abstandsflächen zum Marienbergweiher sind in Zone C groß genug und durch viele Bäume geschützt. Zudem ist die Zone C mit Neuordnung faktisch jeder Nutzung künftig entzogen. Familien mit kleinen Kindern nutzen den Spielplatz oder lassen sich im westlichen Biotop nieder, Sportler nutzen die Flächen im Süden bzw. von Süden kommend die Wiese hinter dem Kiosk, die auch vorher keine Hundezone war. Eine Grillfläche ist in Zone C ebenfalls nicht vorhanden, so dass es keinerlei ersichtlichen Grund gibt, Zone C aus der Hundezone auszunehmen. Einzig für die Zeit des Kinosommers bestehen Einschränkungen, die aber auch in den vergangenen Jahren problemlos akzeptiert wurden.
Von allen Nutzergruppen des Parks wie Fußgängern, Radfahrern, Sportlern, Grillfreunden und Kindern mit ihren Familien genau eine Nutzergruppe des Parks, nämlich die der Hundehalter, über Gebühr einzuschränken, widerspricht der bisherigen Praxis einer möglichst friedlichen Koexistenz diverser Nutzergruppen.
Sollte der geteerte Radverbindungsweg östlich der neuen Hundezone freigehalten werden, dann wäre unseres Erachtens mindestens die (Rück-) Ausweitung auf die Zonen B und C angemessen, um so auch tatsächlich mit einem freilaufenden Hund nicht nur Spazieren stehen, sondern wieder Spazieren gehen zu können.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag: