Hortplatz-Vergabekriterien
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in Deutschland ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Dieser Anspruch umfasst die Betreuung in Horten, offenen oder gebundenen Ganztagsschulen. Der Anspruch wird jedoch stufenweise eingeführt:
- Ab 2026/27: für Kinder der 1. Klassenstufe
- Ab 2027/28: für Kinder der 1. und 2. Klassenstufe
- Ab 2028/29: für Kinder der 1. bis 3. Klassenstufe
- Ab 2029/30: für Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.
Da Kinder der Jahrgangsstufen 2-4 im nächsten Jahr noch keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben, sehen wir die Notwendigkeit, erwerbstätige Erziehungsberechtigte zu unterstützen und zu priorisieren, um ihnen die Möglichkeit geben, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen.
Die Satzung muss dahin geändert werden, dass Erwerbstätige in der Priorisierung der Kriterien gleich nach dem Kriterium Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung folgen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung unter TOP 3.1 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.12.2025 folgenden
Antrag: