Gehwegparken prüfen und ermöglichen

In weiten Teilen Nürnbergs herrscht großer Parkdruck. Nicht nur in der Innenstadt, wo das Parken weitestgehend durch gekennzeichnete Flächen, Anwohnerzonen oder Kurzzeitparken geregelt ist oder in den dicht besiedelten Bereichen der Südstadt oder Nordstadt ist die Situation angespannt. Insbesondere auch in den Außenbezirken sind durch die zunehmende Nachverdichtung die Bedarfe gestiegen und gleichzeitig die Verfügbarkeit von öffentlichen Parkplätzen gesunken.

Das über Jahrzehnte verbreitete und behördlich geduldete (halbseitige) Gehwegparken wird in den letzten Monaten zunehmend sanktioniert. Zahlreiche Beschwerden erreichen uns aus den Stadtteilen. Selbst dort wo z.T. Gehwegbreiten von mehr als 3,5 Metern zur Verfügung stehen, werden regelmäßig Bußgelder verhängt. Dies stößt weitgehend auf Unverständnis in der Bevölkerung.

Dort, wo durch unvernünftiges Parken Einsatzfahrzeuge nicht mehr passieren können oder Fußgänger, Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer behindert werden, soll und muss Falschparken konsequent geahndet werden. Aber dort, wo es unverhältnismäßig ist, z.B. halbseitiges Parken auf einem 3,5 Meter breiten Gehweg zu ahnden, schaffen wir mit solchen Maßnahmen Politikverdrossenheit.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erlaubt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen:

„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände. Ferner ist zu beachten, dass die Gehwege und die darunterliegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind.“

Im Interesse des sozialen Friedens vor Ort und des guten Miteinanders der Verkehrsteilnehmer sollte die Stadtverwaltung von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Auch der „Mobilitätsbeschluss“ des Nürnberger Stadtrates sieht lediglich vor, „Gehwegparken zu überprüfen mit dem Ziel es aufzugeben, wenn nennenswerte Fußgängerströme zu zählen sind und nicht ausreichende Gehwegbreiten verbleiben“.

In der Bevölkerung herrscht jedoch vielfach der Eindruck, dass die Nürnberger Verkehrsbehörde über das Ziel hinausschießt und meist ohne Betrachtung der Gesamtsituation vor Ort bisher gut funktionierendes und behinderungsfreies Parken unterbindet und sanktioniert.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, Gehwegparken überall dort zu erlauben, d.h. anzuordnen und zu beschildern, wo es behinderungsfrei möglich und im Rahmen der Verwaltungsvorschriften zulässig ist. Hierzu werden ortsbezogene, vernünftige Regelungen vorschlagen, orientiert am Regelungstext „genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr“.

Die Verwaltung nimmt dazu auch Kontakt zu den jeweiligen Bürger- und Vorstadtvereinen auf, um ggf. Vorschläge für geeignete Bereiche in den Stadtteilen abzustimmen.

Details

Datum:
03. Dezember 2025

Antragsteller:
Andreas Krieglstein

Michael Kraus

Daniel Frank

Bearbeitungsstatus

offen

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