Begrenzung der Flughafenparker in Wohngebieten: Memminger Modell
In den Wohngebieten und Dörfern rund um den Flughafen Nürnberg erleben die Anwohnerinnen und Anwohner seit vielen Jahren, dass der öffentliche Straßenraum von immer mehr Nutzern des Flughafens (sog. Urlaubsparker) zugeparkt wird.
Fahrzeuge werden teilweise über mehrere Tage oder Wochen in den einzelnen Stadtteilen abgestellt und blockieren die dringend benötigten Stellflächen für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher sowie örtliche Gewerbetreibende. Auch wiesen leider Portale im Internet auf diese Möglichkeit hin. Dies führt zu einem erheblichen Parkdruck, beeinträchtigt die Wohnqualität und verschärft Nutzungskonflikte im Straßenverkehr.
Zahlreiche Bürgerbeschwerden der vergangenen Jahre sowie eine aktuell laufende Online-Petition der Initiative „Stopp-Flughafenparker Nürnberg-Nord“ machen deutlich, dass hier nach wie vor ein konkreter Handlungsbedarf besteht. Die Initiative verweist dabei ausdrücklich auf das sogenannte „Memminger Modell“, bei dem durch zeitlich begrenzte Parkregelungen in Kombination mit klaren Anwohnerrechten der Parkdruck durch Flugreisende wirksam reduziert werden konnte. Dieses Beispiel zeigt, dass praktikable Lösungen grundsätzlich möglich sind, sofern sie rechtssicher, klar abgegrenzt und konsequent umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine strukturierte Prüfung des „Memminger Modells“ erforderlich, die sowohl die rechtlichen als auch verkehrlichen Aspekte berücksichtigt. Ziel muss es sein, mögliche Maßnahmen sachlich zu bewerten, deren Chancen und Herausforderungen transparent darzustellen und -sofern es auf Nürnberg übertragbar ist – einen klar abgegrenzten räumlichen Geltungsbereich zu definieren. Dabei ist sicherzustellen, dass eine spürbare Entlastung für die Anwohnerschaft erreicht wird, ohne dass es zu neuen Belastungen oder einer Verlagerung des Problems in andere angrenzende Stadtteile kommt.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag: