Einführung von Modellregionen zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau – Potentiale und Freiräume aktiv nutzen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft vor Ort

 

Eine ausufernde Bürokratie wird in Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend als Belastung wahrgenommen. Beklagt werden insbesondere starre Verfahrensabläufe, langwierige Verfahrensdauern und unnötige Vorgaben.

Im Rahmen der bayerischen Modernisierungsgesetze wurden bereits etliche Verfahren verschlankt und Standards abgesenkt. Der Vollzug von landesrechtlichen Vorschriften erfolgt dabei in vielen Fällen durch die Gemeinden, also auch die Stadt Nürnberg. Daher ist auf kommunaler Ebene oftmals am besten zu erkennen, in welchen Fällen bürokratische Regelungen ein Hemmnis für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger darstellen und zu einem vermehrten Aufwand auch für die Kommunen selbst sorgen. Diese Hemmnisse gilt es zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen.

Die Staatsregierung hat daher ein Gesetz zur Einführung von Modellregionen und zur Deregulierung – Bayerisches Modellregionengesetz (BayMoG) auf den Weg gebracht; vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens ist mit einem Inkrafttreten zum Mai 2026 zu rechnen.

Ziel des Gesetzes ist es, ausgewählten Gemeinden die Möglichkeit zu geben, als Modellregion neue und innovative Wege der Aufgabenerledigung zu beschreiten. Mit der Erprobung neuartiger und unbürokratischer Ansätze kann so ergänzend zu den bisherigen und laufenden Maßnahmen ein weiterer Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. Zudem geben Modellregionen Raum für mehr Verantwortung vor Ort und die Verzichtbarkeit von staatlichen Vorgaben kann erprobt werden. Die gewonnenen Erfahrungen aus den Modellregionen können genutzt werden, landesrechtliche Deregulierungspotenziale zu identifizieren und für ganz Bayern nutzbar zu machen.

Durch einen Abbau von Vorgaben beim Vollzug landesrechtlicher Vorschriften wird für Städte und Gemeinden auch die Möglichkeit zur Senkung von Kosten geschaffen. Durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren können sich auch Einsparungen für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger ergeben.

Es bietet sich also geradezu an, dass sich die Stadt Nürnberg hier als Modellregion bewirbt und die neuen Möglichkeiten nutzt.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Zur Vorbereitung auf eine Bewerbung als Modellregion i.S.d. kommenden Bayerischen Modellregionengesetzes (BayMoG) identifiziert die Verwaltung Anwendungsfelder beim Vollzug Bayerischen Landesrechts in der Stadtverwaltung.
  • Als Modellbereiche sollen insbesondere die Bereiche
    • Verzicht auf schulaufsichtliche Genehmigungen,
    • Verzicht auf bauordnungsrechtliche Voraussetzungen (BayBO) in den Blick genommen werden.
  • Nach Inkrafttreten des BayMoG bewirbt sich die Stadt Nürnberg als Modellregion im o.g. Sinne.

Details

Datum:
23. Februar 2026

Antragsteller:

Andreas Krieglstein

Bearbeitungsstatus

offen

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