Baustellenverzögerungen durch archäologische Untersuchungen

In zahlreichen Gebieten der Stadt Nürnberg ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Bodenbaumaßnah-men verpflichtend, da es sich um archäologische Verdachtsflächen handelt. Dies betrifft neben der historischen Altstadt auch viele ehemaligen Flächen der „Altorte“ in den Außenbezirken.

Archäologische Grabungen selbst, wie auch die Wartezeiten auf freie Kapazitäten der Stadtarchäologie und Ausgrabungsfirmen verzögern Baumaßnahmen z.T. dramatisch und sind für Bauherren mit hohen Kosten ver-bunden. Dabei sind neben privaten Bauherren vor allem städtische Baumaßnahmen z.B. am Kanalsystem be-troffen.

Die ohnehin langwierigen und komplexen Sanierungen von Abwasserkanälen erreichen dabei Zeiträume, die in der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln sind. Aktuelles Beispiel ist die Kanalsanierung in Neunhof, die sich von planmäßig fünf auf nun voraussichtlich elf Jahre Bauzeit – für eine Strecke von lediglich 3,5 km Kanal – verlängert. Auch die Sanierung des Obstmarktes beginnt mit den Arbeiten am Kanalsystem und bereits jetzt steht zu be-fürchten, dass dort mit archäologischen Funden in größerem Ausmaß zu rechnen ist.

Gewerbetreibende, die massive Umsatzeinbrüche über Jahre hinweg erleiden, Menschen mit Gehbehinderung, die mit Kabelbrücken und provisorischen Wegen schlecht zurechtkommen, Anwohner, die ihre eigenen Grund-stücke kaum noch erreichen, wegfallende ÖPNV-Haltestellen – die Beschwerdelage ist vielfältig.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger sehen oft übermäßige Anforderungen durch den Denkmalschutz sowie übertrieben harte Auslegung von Spielräumen seitens der Behörden verantwortlich für Kosten und Verzögerun-gen durch Ausgrabungen und Auflagen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet über die derzeitige Situation hinsichtlich gestarteter wie auch geplanter Bauarbeiten in archäologischen Verdachtsflächen.
  • Es wird dargestellt, welche gesetzlichen Regelungen für Bodenbaumaßnahmen in Verdachtsflächen gelten und welche Ermessenspielräume seitens der städtischen Behörden bestehen.
  • Gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalschutz wird dargestellt, welche Vereinfachungen ggf. im Rahmen der Novelle des Bay. Denkmalschutzgesetzes realisiert werden können. Ist es beispielsweise möglich, wenn die Erkundung einer Fläche nicht in einem vorher festgelegten, für den Bauherren akzeptablen Zeitraum abgeschlossen werden kann, die Baumaßnahme dennoch planmäßig fortzusetzen?
  • Konkret werden Vorschläge aufgezeigt, wie die Kanalbaumaßnahmen in Neunhof und im Bereich Obstmarkt verkürzt und die Belastung für Anwohner und Gewerbetreibende auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann.

Details

Datum:
02. Juni 2025

Antragsteller:
Konrad Schuh
Michael Kraus
Dr. Otto Heimbucher

Bearbeitungsstatus

offen

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